Ihr Weg zur Reha
Sie haben ein Recht auf Reha !
1. Sprechen Sie mit Ihrer Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse.
Den Antrag auf eine Reha-Maßnahme müssen Sie selbst stellen. Die entsprechenden Formulare gibt es bei der Rentenversicherung und ihren Auskunfts- und Beratungsstellen(wenn Sie erwerbstätig sind), bei den gesetzlichen Krankenkassen(wenn Sie nicht erwerbstätig sind), den Servicestellen für Rehabilitation, den Versicherungsämtern oder bei der Kommune.
2. Füllen Sie den Antrag aus.
In den Servicestellen für Rehabilitation oder bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie qualifizierte Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Rehabilitation.
Zu den Antragsformularen gehört in der Regel ein Ärztlicher Befund.
3. Gehen Sie zu Ihrem behandelnden Arzt.
Ihr behandelnder Arzt muß das Formular "Befundbericht" ausfüllen und darin begründen,dass für Sie eine Reha-Maßnahme nötig ist.
Da Sie bei ihm in Behandlung sind, ist dafür keine spezielle Untersuchung erforderlich.
Achtung : Die Praxisgebühr von 10,- Euro müssen Sie dafür nicht zahlen !
4. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag wird eingereicht.
Das können Sie selbst tun oder Ihr Arzt.
Achtung : Wenn Sie besondere Wünsche hinsichtlich Reha-Ort, Reha-Klinik, Antrittszeitpunkt oder gemeinsamer Durchführung der Reha mit einer Begleitperson haben, sollten Sie dies unbedingt bereits im Antrag zum Ausdruck bringen!
5. Ihr Kostenträger
a) genehmigt die Reha oder
Er legt auch die Reha-Klinik fest und bemüht sich dabei, Ihre Wünsche-soweit wie möglich - zu berücksichtigen
b) lehnt den Antrag ab
Dann können Sie Widerspruch einlegen.
Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Arzt oder -wenn Sie einen Klinikwunsch geäußert haben- an die Patientenverwaltung der Klinik, die Sie ausgewählt haben.
6. Müssen Sie zuzahlen ?
a) Zuzahlung für ein stationäres Heilverfahren
Zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen haben die Versicherten eine Zuzahlung von 10 Euro je Tag zu leisten.
Die Zuzahlung ist für die gesamte Dauer der Maßnahme zu zahlen. Sie ist nicht befristet !
b) Zuzahlung zur medizinischen Anschlussrehabilitation
Bei Maßnahmen der medizinischen Anschlussrehabilitation haben die Versicherten für längstens 28 Tage eine Zuzahlung von 10,- Euro zu entrichten.
Zuzahlungen, die im laufenden Kalenderjahr wegen einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme an einen Rentenversicherungsträger oder wegen eines stationären Krankenhausaufenthaltes an einen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet wurden, werden angerechnet.
7. Aus dem Krankenhaus zur Reha
Wenn Sie gerade im Krankenhaus behandelt wurden, kann es sein, dass zur weiteren Stabilisierung Ihres Gesundheitszustandes eine stationäre Rehabilitation nötig ist, z.B. nach schweren Erkrankungen oder Operationen. Diese Form der Rehabilitation ist die sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR).
Fragen Sie Ihren Krankenhaus-Arzt nach einer AHB oder beraten Sie sich mit dem Sozialdienst des Krankenhauses.
Die notwendigen Formalitäten für Ihre Aufnahme übernimmt im Falle einer AHB/AR das Krankenhaus.
8. Allgemeines zur Klinik
Die Klinik hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und erbringt Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation nach § 23 und § 40 SGB V sowie zur Anschlussheilbehandlung (AHB). Die Klinik ist beihilfefähig.
Die Aufnahme von Begleitpersonen ist möglich.
Die Klinik wird belegt durch :
- Rentenversicherungsträger
- Krankenkassen (gesetzlich und privat)
- Berufsgenossenschaften
- Selbstzahler
Gern helfen wir Ihnen auch bei dem Antragsverfahren bzw. auf Ihrem Weg zu unserer Klinik. Hierzu setzen Sie sich bitte mit unserer Patientenaufnahme Frau Pasewaldt unter Tel.: 038206/75-197 in Verbindung.
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