Reha nach Krebs: Antragsverfahren
Sie haben ein Recht auf Reha!
Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 ist die Rehabilitation zu einer Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen geworden (§ 20 Abs. 2 SGB V).
Den Antrag auf eine Reha-Maßnahme müssen Sie allerdings selbst stellen.
Wie Sie am besten vorgehen erfahren Sie hier:
1. Die nötigen Formulare gibt es:
Für Erwerbstätige:
Bei der Rentenversicherung und ihren Auskunfts- und Beratungsstellen.
Für Nicht-Erwerbstätige:
Bei den gesetzlichen Krankenkassen, den Servicestellen für Rehabilitation, den Versicherungsämtern oder bei der Kommune.
Für Privatversicherte:
Ob die Private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, ist vom Umfang Ihres Vertrags abhängig. Bitte überprüfen Sie als Privatpatient im Voraus Ihren Versicherungsschutz. Die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung werden in der Regel übernommen.
Sowie bei uns im Download-Bereich hinterlegt:
2. Hilfe beim Ausfüllen des Antrags
In den Servicestellen für Rehabilitation oder bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie qualifizierte Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Rehabilitation. Rufen Sie einfach an.
Zu den Antragsformularen gehört in der Regel ein ärztlicher Befund.
3. Gehen Sie zu Ihrem behandelnden Arzt
Ihr behandelnder Arzt muss das Formular "Befundbericht" ausfüllen und darin begründen, dass für Sie eine Reha-Maßnahme nötig ist.
Da Sie bei ihm in Behandlung sind, ist dafür keine spezielle Untersuchung erforderlich.
Achtung: Die Praxisgebühr von 10,- Euro müssen Sie dafür nicht zahlen!
4. Einreichung des Antrags
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag wird in der Regel vom Arzt oder vom Sozialdienst des Krankenhauses eingereicht.
Achtung: Wenn Sie besondere Wünsche hinsichtlich Reha-Ort, Reha-Klinik, Antrittszeitpunkt oder gemeinsamer Durchführung der Reha mit einer Begleitperson haben, sollten Sie dies unbedingt bereits im Antrag zum Ausdruck bringen!
5. Genehmigung durch den Kostenträger
Achtung: Lehnt der Kostenträger den Antrag ab, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Arzt oder - wenn Sie einen Klinikwunsch geäußert haben - an die Patientenverwaltung der Klinik, die Sie ausgewählt haben.
6. Was müssen Sie zuzahlen?
Zuzahlung für ein stationäres Heilverfahren:
Zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen müssen Sie eine Zuzahlung von 10,- Euro je Tag leisten. Die Zuzahlung ist für die gesamte Dauer der Maßnahme zu zahlen. Sie ist nicht befristet!
Zuzahlung zur medizinischen Anschlussrehabilitation:
Bei Maßnahmen der medizinischen Anschlussrehabilitation müssen Sie für längstens 28 Tage eine Zuzahlung von 10,- Euro je Tag leisten.
Achtung: Zuzahlungen, die im laufenden Kalenderjahr wegen einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme an einen Rentenversicherungsträger oder wegen eines stationären Krankenhausaufenthaltes an einen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet wurden, werden angerechnet.
7. Aus dem Krankenhaus direkt zur Reha
Wenn Sie gerade im Krankenhaus behandelt wurden, kann es sein, dass zur weiteren Stabilisierung Ihres Gesundheitszustandes eine stationäre Rehabilitation nötig ist, z. B. nach schweren Erkrankungen oder Operationen. Diese Form der Rehabilitation ist die sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR).
Fragen Sie Ihren Krankenhaus-Arzt nach einer AHB oder beraten Sie sich mit dem Sozialdienst des Krankenhauses.
Die notwendigen Formalitäten für Ihre Aufnahme übernimmt das Krankenhaus.
8. Infos für den Antrag zur Rehaklinik Graal-Müritz
Die Klinik hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und erbringt Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation nach § 23 und § 40 SGB V sowie zur Anschlussheilbehandlung (AHB). Die Klinik ist beihilfefähig.
Die Klinik wird belegt durch:
- Rentenversicherungsträger
- Krankenkassen (gesetzlich und privat)
- Beihilfe anerkannt
- Versorgungsämter
- Bundeswehr
- Polizei
- Landwirtschaftliche KK
- Berufsgenossenschaften
- Selbstzahler
Die Aufnahme von Begleitpersonen ist möglich.
Gern helfen wir Ihnen auch bei dem Antragsverfahren bzw. auf Ihrem Weg zu unserer Klinik.
Rufen Sie einfach Frau Köpcke unter Tel.: 038206/75-197 an.