Rehabilitation – Der Weg zurück in den Alltag

 

Eine Krebserkrankung ist für die Betroffenen immer ein einschneidendes Ereignis. Wenn die Behandlung des Brustkrebses abgeschlossen ist, bedeutet dies für die allermeisten Patientinnen nicht, dass sie nun nahtlos wieder in den Alltag zurückkehren können. Ihre körperliche Leistungsfähigkeit ist oft beeinträchtigt, und viele haben auch mit psychischen Problemen zu kämpfen.

Im Anschluss an die Therapie geht es deshalb darum, so schnell wie möglich körperlich fit und seelisch stabil zu werden; gegebenenfalls gilt es auch die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Um diese Rückkehr ins Leben zu unterstützen, haben Krebspatienten im Anschluss an die Tumorbehandlung Anspruch auf rehabilitative Leistungen.

Die Rehabilitation sollte möglichst bald nach der Operation geplant werden. Wenn sich an die Tumorentfernung eine Chemotherapie anschließen soll, kann der Reha-Aufenthalt entweder im Anschluss daran erfolgen oder Teile der Chemotherapie werden in einer Reha-Klinik durchgeführt. Andere medikamentöse Behandlungen – z. B. Antihormontherapien –- können parallel zu den Rehabilitationsmaßnahmen vorgenommen werden.

Was heißt Rehabilitation?

Die Rehabilitation umfasst den Körper betreffende und auch psychosoziale Maßnahmen zur „Wiederherstellung“. Sie richten sich gegen durch die Erkrankung ausgelöste körperliche, soziale und berufliche Einschränkungen bzw. vorbeugen ihnen vor. Außerdem sollen die Patienten bei der Bewältigung ihrer Krankheit im Alltag unterstützt werden.

Zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation zählen:

  • ärztliche und pflegerische Behandlung, Arzneimitteltherapie
  • Ergotherapie
  • psychosoziale Angebote zur Verbesserung der Lebensqualität, zur Unterstützung bei der Krankheitsverarbeitung, zum Abbau von Angst und Depressionen
  • Sporttherapie zur Wiederherstellung von körperlicher Leistungsfähigkeit, zur Linderung des Erschöpfungs-Syndroms („Fatigue“) sowie psychosozialen Belastungen
  • Physiotherapie gegen Beeinträchtigungen der Schulter-Arm-Beweglichkeit nach Brustoperationen
  • manuelle Lymphdrainage zur Behandlung von Lymphödemen und stauungsbedingten Infektionen im Armbereich

Stationär oder ambulant?

Rehabilitationsmaßnahmen können stationär, teilstationär oder ambulant erfolgen. Welche Variante gewählt wird, hängt von den individuellen Voraussetzungen der Patientin ab: Welche Therapien laufen ggf. noch, wie ist ihre familiäre Situation, gibt es geeignete ambulante Einrichtungen in Wohnortnähe u. a.

Stationäre Rehabilitation
In einer spezialisierten Rehabilitationsklinik werden die Frauen rund um die Uhr betreut. Es gibt die unterschiedlichsten Angebote, alle an einem Ort. Ein Vorteil ist auch, dass die Patientinnen hier untereinander ihre Erfahrungen austauschen können.

Teilstationäre Rehabilitation
Bei der teilstationären Rehabilitation halten sich die Patientinnen von morgens bis nachmittags im Rehabilitationszentrum auf, kehren aber abends und an den Wochenenden nach Hause zurück. Diese Möglichkeit ist vor allem für Patientinnen interessant, die in der Nähe einer entsprechenden Rehabilitationsklinik wohnen und denen es körperlich vergleichsweise gut geht.

Ambulante Rehabilitation
Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung, Psychotherapie – Einrichtungen am Wohnort bieten ambulant ein breites Spektrum von Rehabilitationsmaßnahmen an, ohne dass ein stationärer Aufenthalt nötig ist. Die ambulante Rehabilitation eignet sich für Patientinnen, die gern in ihrem häuslichen Umfeld bleiben möchten und in deren Wohnortnähe sich keine geeignete Reha-Klinik für die teilstationäre Betreuung befindet.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen übernehmen bei gesetzlich Versicherten die Krankenkassen oder die Rentenversicherung. Welche Versicherung letztendlich die Leistungen trägt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. ob ein Wiedereinstieg ins Berufsleben geplant ist.
Bei privat Versicherten gilt der jeweilige Vertrag.

Wie findet man die für sich passende Reha-Einrichtung?

Meist gibt der behandelnde Arzt schon Hinweise oder eine Empfehlung, welche Rehabilitationseinrichtungen für die Patientinnen in Frage kommen könnten. Wenn nicht, können sich gesetzlich versicherte Patienten an die zentralen Servicestellen der Rentenversicherungsträger und Krankenkassen wenden. Die Internetseite www.reha-servicestellen.de enthält ein Verzeichnis dieser Reha-Servicestellen, gegliedert nach Trägern, Ort oder Bundesland. Aber auch bei Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern oder beim Bundesverband der Frauenselbsthilfe können die Adressen der Servicestellen erfragt werden.

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