KBV: Gute Lösung für Patienten und Ärzte
Berlin, 26. Juni 2008 ? ?Rechtzeitig zum Start des bundesweiten Hautkrebs-Früherkennungsprogramms (Screening) haben wir uns mit den Krankenkassen auch bei der Vergütungsfrage geeinigt", erklärte heute Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin. ?Die Lösung nutzt Patienten und Ärzten gleichermaßen. Die Patienten können die Leistung wie gewohnt mit ihrer Versichertenkarte in Anspruch nehmen. Sie müssen nicht in Vorleistung treten. Die Ärzte wiederum, die das Screening erbringen, erhalten ab dem 1. Juli eine attraktive extrabudgetäre Vergütung."
KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller betonte: ?Das Screening wird von entsprechend qualifizierten Hausärzten und Dermatologen erbracht. Sie arbeiten im Falle eines Krankheitsverdachts eng zusammen."
Ab dem 1. Juli haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.